Verein

Traum(a)Geburt e.V.

Geburtsverfügung / Patientenverfügung für die Geburt / Geburtsplan

Ist eine schriftliche Patientenverfügung für die Schwangerschaft und Geburt oder, in etwas unverbindlicherer Version, ein Geburtsplan, wirklich notwendig?

Unsere Antwort hierzu lautet: Ja.


Gerade bei den aktuellen Versorgungsmängeln in der Geburtshilfe ist es sehr wichtig, dass Geburtshelfer schnell und einfach sehen können, welche Entscheidungen Ihr bereits getroffen habt, was Euch wichtig ist und was Eure Wünsche und Vorstellungen sind. Gut und übersichtlich ausgearbeitet, sind sowohl Geburtsverfügung als auch Geburtsplan eine gute Vorsorge.

 

Es geht hierbei, wie gerne angenommen wird, ausdrücklich nicht um die Festlegung eines Ablaufes der Geburt - den kann niemand vorhersagen. 

Der Geburtsplan sowie die Patientenverfügung für die Schwangerschaft/ Geburt sind ein gutes Instrument, seine Rechte und Wünsche zu Interventionen, Medikamentengaben oder ähnlichem festzuhalten. 

Eine Auswahl an Vorlagen zu Geburtsplänen werden wir hier demnächst hinterlegen.

Wir empfehlen sehr eine Patientenverfügung für die Geburt zu erstellen. Hier wird festgelegt ,genau wie bei der "normalen" Patientenverfügung , was gemacht werden darf und was nicht. Sie hat einen anderen Wert und Rechtswert als ein Geburtsplan. Hier geht es mehr um medizinische Interventionen und Abläufe und weniger darum, ob z.B. ein rotes Handtuch gewünscht ist.

Die Verfügung sollte bereits beim Geburtsplanungsgespräch zur Patientenakte gelegt werden und zusätzlich im Mutterpass und bei den behandelnden Ärzten, bzw. betreuenden Hebammen hinterlegt werden. Partner*innen sollten diesen auch zur Hand bekommen.



 
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